Baumfällung

Ist die Standsicherheit eines Baumes nicht mehr gegeben oder die Gebäudesubstanz auf ihrem Grundstück bedroht bleibt oft nur die Fällung. Aber auch Bauvorhaben können die Ursache für Baumfällungen sein.

Der Baumeigentümer ist verpflichtet vor der Fällung zu prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt und gegebenenfalls einen Entsprechenden Antrag zu stellen.

Bei der Entscheidung, ob für einen Baum eine Fällgenehmigung benötigt wird, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.