Services
Baumpflege
Pflegearbeiten nach Anforderungen der ZTV-Baumpflege
Unsere Angebote an Pflegearbeiten richten sich nach dem Regelwerk der ZTV-Baumpflege. Die dort definierten Anforderungen bilden die Grundlage für unser Leistungsangebot.
Totholzbeseitigung
Im Gegensatz zu Bäumen an einem naturnahen Standort, benötigen Stadtbäume regelmäßige und vor allem rechtzeitige Pflege.
Die Maßnahme der Totholzbeseitigung beinhaltet aus finanziellen Gründen ausschließlich die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Um ein unkontrolliertes Brechen von toten Ästen ab 3 cm Durchmesser zu vermeiden, werden diese aus dem Baum entfernt, um die Sicherheit unter dem Baum zu gewährleisten.
Lichtraumprofilschnitt
Grenzt der Standort eines Baumes an einen Verkehrsraum, besteht für den Baumeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht. Der Lichtraumprofilschnitt soll sicherstellen, dass der Abstand zwischen der Baumkrone und dem Verkehrsraum das erforderliche Maß nicht unterschreitet. Über Fuß- und Radwegen beträgt dieses Maß 2,50 m und über Straßen im Allgemeinen 4,50 m. Auch der Abstand zu Stromleitungen, Gebäuden oder sonstigen Anlagen wird über den Lichtraumprofilschnitt reguliert.
Kronenpflege
Ziel einer Kronenpflege ist es einen stabilen Kronenaufbau zu fördern sowie einen Baum an begrenzte Raumverhältnisse anzupassen.
Diese komplexe Maßnahme beinhaltet das Entfernen von toten, kranken, gebrochenen und reibenden Ästen. Außerdem soll Fehlentwicklungen vorgebeugt werden.
Darunter fällt zum Beispiel das Ausschneiden von Ästen, die mittelfristig in den Lichtraum von Straßen, Gebäuden, etc. wachsen, aneinander reiben oder Druckzwiesel bilden werden. Ist ein lichter Raum zu Verkehrswegen, Gebäuden oder sonstigen Anlagen einzuhalten, beinhaltet die Kronenpflege auch den Schnitt dieses Lichtraumprofils.
Einkürzung von Kronenteilen
Zielstellung ist hierbei die Bruchsicherheit einzelner Kronenteile zu erhalten. Sollten beispielsweise einzelne Äste aus der Krone herausragen, werden diese eingekürzt, um die Kräfte auf den entsprechenden Hebel zu reduzieren.
Kroneneinkürzung
Diese Maßnahme dient ebenfalls dazu die Verkehrssicherheit eines Baumes wiederherstellen. Befindet sich der gefährdende Schaden im Stamm oder sogar im Wurzelbereich, wird über eine Reduzierung der gesamten Krone in der Höhe und/oder Breite die Windangriffsfläche verringert. Die Einkürzung sollte das Erscheinungsbild des Baumes erhalten und nach Möglichkeit nicht mehr als 20 % des Kronenvolumens entfernen, um weitere negative Reaktionen auszuschließen. Solche Reaktionen wären verstärkte Triebbildung an den Schnittstellen oder Morschungen an stärkeren Schnittstellen.
Baumfällung
Ist die Standsicherheit eines Baumes nicht mehr gegeben oder die Gebäudesubstanz auf ihrem Grundstück bedroht bleibt oft nur die Fällung. Aber auch Bauvorhaben können die Ursache für Baumfällungen sein.
Der Baumeigentümer ist verpflichtet vor der Fällung zu prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt und gegebenenfalls einen Entsprechenden Antrag zu stellen.
Bei der Entscheidung, ob für einen Baum eine Fällgenehmigung benötigt wird, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Gib hier deine Überschrift ein
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Aufarbeitung und Beräumung von Sturmschäden
Extreme Witterungsereignisse wie Sturm, Starkregen oder Schneelasten können zum Brechen einzelner Äste oder ganzer Kronenteile, bis hin zum Umstürzen eines Baumes führen.
Wir unterstützen Sie die Stand- und Bruchsicherheit ihres Baumbestandes wieder herzustellen und zu erhalten. Die Sofortmaßnahme dient der Gefahrenbeseitigung, Erhaltung und zukünftigen Entwicklung des Baumes. Der Umfang des Kronensicherungsschnittes richtet sich nach Anforderungen der Verkehrssicherheit und reicht dabei von der Einkürzung einzelner Äste und Kronenteile bis hin zur Kappung der gesamten Krone.
Sollte Ihr Baumbestand so stark beschädigt sein, dass die Bäume nicht mehr an ihrem Standort verbleiben können, kümmern wir uns um Fällung und Beräumung des Sturmholzes auf Ihrem Grundstück.
Für eine schnelle Schadensregulierung durch Ihre Gebäude- oder Haftpflichtversicherung beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie mit unserer Expertise.
Seilklettertechnik
Der Einsatz schwerer Maschinen, wie Hubarbeitsbühnen oder Forsttechnik führt zu Bodenverdichtung und schädigt nicht nur dauerhaft das Wurzelwerk im Baumumfeld, sondern hinterlässt auch bleibende Spuren auf Ihrem Grundstück.
Sie suchen eine Alternative zum Einsatz teurer Technik bei der Pflege oder Fällung Ihrer Bäume? Wir sind spezialisiert auf den Zugang mit Seilklettertechnik und können als Baumkletterer unsere Arbeiten unabhängig von Geländegegebenheiten, Bebauungen oder Durchfahrten verrichten.
Entsorgung von Schnittgut
Das anfallende Schnittgut kann durch uns entsorgt werden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit Äste bis zu einem Durchmesser von ca. 15 cm mit einem Buschhacker zu häckseln. Die anfallenden Hackschnitzel können bei Ihnen verbleiben und im eigenen Garten genutzt werden.
Das anfallende Stammholz kann auf eine vereinbarte Länge zugeschnitten werden und ebenfalls bei ihnen verbleiben. Andernfalls fahren wir das Holz ab und übernehmen die Entsorgung. Ein Verrechnen der Arbeiten mit der Übernahme des Holzes ist ausgeschlossen, da die Logistik, Lagerung und Vermarktung einen zusätzlichen Mehraufwand für uns darstellen.
Nehmen Sie Kontakt auf und profitieren Sie von einer qualifizierten Beratung vor Ort.
Die Erstellung des Angebotes ist kostenlos.
